Kategorie-1-Sicherheit (tier-one asset; tier = hier

Stufe, Ebene): Bei der EZB ursprünglich marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den Euro-Währungsraum gesamthaft einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. – Zu diesen Kriterien gehörten – die Wertangabe (Denominierung) in EUR, – die Emission (oder Garantie) durch Stellen in EWR-Ländern und – die Hinterlegung bei einer nationalen Zentralbank oder zentralen Verwahrstelle innert des Euro-Währungsraums. – Ab Jahresbeginn 2007 wurde ein einheitliches Sicherheiten-Verzeichnis eingerichtet und gleichzeitig der Bereich der notenbankfähigen Sicherheiten erweitert. Damit einher ging die Vereinheitlichung der Zulassungsmerkmale. Dieses Verzeichnis ist auf der Webseite der EZB abrufbar. – Siehe Rahmenwerk für die Bonitätsbeurteilungen, Sicherheitsverzeichnis, einheitliches. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff., Jahresbericht 2001 der EZB, S. 78 f., Jahresbericht 2003 der EZB, S. 86 f.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kategorie-1-Sicherheit (tier-one asset; tier = hier“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kategorie-1-sicherheit-tier-one-asset-tier-hier/ (Stand: 15.10.2022).

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