Katzengeld (cat fee; minor coin)

Auch in: EN

Früher von (Hafen)Städten erhobene Abgabe für die Katzenhaltung in öffentlichen Speichern und Kellern, auch Katzenpfennig, Katzengulden und ähnlich benannt. – Von privaten Katzenhaltern seitens der Gemeinde eingeforderte Abgabe; Katzensteuer. – Älterer Ausdruck für Münzen – mit geringem Metallwert (hoher Alliage) oder – hohem Grad der Abnutzung. – Siehe Aftergeld, Ballast, Brakteat,
Doublé-Münze, Eisengeld, Geld, böses, Gequetschte, Geschaugeld, Halbgeld, Hammelgeld, Hundegeld, Hochzeitstischgeld, Infrangiblität, Mäusefanggeld, Münzcommis, Münzen-Paradoxon, Quaadgeld, Rabenfanggeld, Wardein, Wipper.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Katzengeld (cat fee; minor coin)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/katzengeld-cat-fee-minor-coin/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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