Wenn nicht anders definiert, eine Exit-Abmachung in Verträgen über Aktien. Dabei bietet Aktionär A dem Aktionär B an, ihm seine Aktien zum Preis x zu überlassen. Aktionäre B – nimmt entweder das Angebot an und kauft die Aktien zum Preis x oder – er muss A seinen Aktienanteil zum Preis x überlassen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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