Kauf-Verkaufs-Klausel (buy-sell provision, Dutch clause, shotgun clause)

Auch in: FR

Wenn nicht anders definiert, eine Exit-Abmachung in Verträgen über Aktien. Dabei bietet Aktionär A dem Aktionär B an, ihm seine Aktien zum Preis x zu überlassen. Aktionäre B – nimmt entweder das Angebot an und kauft die Aktien zum Preis x oder – er muss A seinen Aktienanteil zum Preis x überlassen.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kauf-Verkaufs-Klausel (buy-sell provision, Dutch clause, shotgun clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kauf-verkaufs-klausel-buy-sell-provision-dutch-clause-shotgun-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite