Allgemein das ungeregelte, nicht organisierte Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach Finanzprodukten. Der im einzelnen nur sehr schwer abgrenzbare graue Kapitalmarkt vollzieht sich (appears) grösstenteils im Anzeigenbereich von Tageszeitungen sowie im Internet mit entsprechenden Seiten und eigens zu diesem Zweck gespeisten Internet-Foren. – Die Nachteile dieses Marktes sind insbesondere – das häufig sehr hohe Risiko und – die weitgehend fehlende Markttransparenz bei den Transaktionen und den gehandelten Papieren sowie die – Rechtsunsicherheit; eine Rechtsverfolgung selbst bei Betrug ist oftmals kaum möglich. – Zwar wurde die Informationslage für Anleger erheblich verbessert durch die am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Prospektpflicht. Insoweit aber entsprechende Geschäfte aus Offshore Finanzplätzen oder aus dem heimischen Schattenbankbereich angeboten werden, so können nationale Aufsichtsbehörden jedoch kaum Einfluss nehmen. – Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Beschores, Billigkopie, Blue-sky laws, Daimonion, Dampfstube, Dingo-Werte, Domizil-Verschleierung, Enforcement, Frontrunning, Geheimtip, Geldwäsche, Ghettobanking, Groll-Effekt, Gründungsschwindel, High Risk Countries, Kapitalmerkt, schwarzer, Nominee, Offshore Finanzplätze, Pump and Dump, Parallel Banking, Racheengel, Überweisungsbetrug, Underground Banking. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 73 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 83 ff. (dort “schwarzer” Kapitalmarkt genannt und definiert), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 139 (Prospektpflicht), S. 189 (weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen der BaFin), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 200 f. (Untersagungsbescheide; Gerichtsverfahren), Jahresbericht der BaFin 2007, S. 210 ff. (Massnahmen der BaFin; statt “grauer” wird jetzt der Begriff “schwarzer” Kapitalmarkt gebraucht), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 202 f. (Rechtsentwicklung), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 230 f. (unbefriedigende Judikatur), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 246 f. (Koordinierungsstelle BaFin/Justiz eingerichtet; laufende aufsichtliche Tätigkeit), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 214 ff. (Aufsichts- und Ermittlungstätigkeit der BaFin) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”, Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 67 ff. (weitläufige Analyse und Risikobewertung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
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