Infrastrukturfonds (infrastructure fund)

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Wenn nicht anders definiert das Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, das teils aus öffentlichen Mitteln, teils durch Einlagen privater Wirtschaftssubjekte – in der Regel nur von Banken – gespeist wird, und in der deutschen Gesetzessprache Öffentlich-Privater Partnerschaftsfonds (ÖPP; publicprivate partnership fund) genannt. – Zweck eines solchen Fonds ist es in erster Linie, – bestimmte Vorhaben vor allem im Strassenbau sowie bei der Errichtung von Schulgebäuden und Sportstätten zu finanzieren und – darüber hinaus auch die erstellten Einrichtungen sachgerecht zu verwalten (to manage appropriately). – Siehe Public Private Partnerships. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Erleichterungen für ÖPP-Fonds), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 155 (Erleichterungen im Zuge des Investmentänderungsgesetzes).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Infrastrukturfonds (infrastructure fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/infrastrukturfonds-infrastructure-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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