Infrastruktur (infrastructure)

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Ein häufig gebrauchter, jedoch inhaltlich (connotation: Anzahl der den Begriff bestimmenden Merkmale) und umfänglich (scope: Teilvorstellungen, die dem Begriff beizuordnen sind) sehr weiter und daher kaum logisch genau zu definierender Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit aller rechtlichen, technischen, sozialen und organisatorischen Grundlagen, die für den Ablauf und die Entwicklung einer Volkswirtschaft nötig sind. Genannt seien beispielshalber ein gut geordnetes Rechtssystem, Bildungsstätten aller Art, Kommunikationskanäle, die Gesundheitsversorgung, Kläranlagen, Verwaltungseinrichtungen, Verkehrswege zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft, aber auch die störungsfreie Belieferung mit Energie allgemein und Elektrizität im besonderen. Investitionen in die Infrastruktur sind daher für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von überaus grosser Bedeutung. – Siehe Infrastrukturkapital, Sozialkapital, Vermögen, soziales. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2009, S. 15 ff. (staatliche Infrastrukturinvestitionen seit 1970; Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Infrastruktur (infrastructure)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/infrastruktur-infrastructure/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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