Herstatt-Pleite (Herstatt collapse)

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Die Insolvenz der damals hoch angesehenen Kölner Privatbank Iwan D. Herstatt in Köln im Juni 1974. Das Bankhaus galt als eine erste Adresse auf dem Finanzmarkt. Mit rund 1,2 Mia DEM Schulden aus Devisenhandelsgeschäften wurde die Bank von der Aufsichtsbehörde geschlossen. Zahlreiche private Einleger verloren ihr Vermögen und wurden zum Teil selbst in den Konkurs getrieben. Auch öffentliche Einleger waren geschädigt, wie etwa die Stadt Köln, die Stadt Bonn und der Pensionsfonds des Erzbistums Köln, aus dem die Ruhegehälter kirchlicher Bediensteter (former Church staff members) gespeist werden. Diese vielbeachtete Insolvenz hatte eine nachhaltige Signalwirkung und war der Anlass, die Einlagensicherung in Deutschland gesetzlich vorzuschreiben. – Siehe Adressenausfall-Risiko, Anlegerschutz, Feuerwehrfonds, Herstatt-Risiko, Sicherungspflicht, Spekulation, Überlauf-System.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Herstatt-Pleite (Herstatt collapse)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/herstatt-pleite-herstatt-collapse/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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