Wenn nicht anders definiert die Tatsache, dass bei der Erhöhung einer als unbillig empfundenen direkten Steuer – etwa auf Arbeitseinkommen; auf den Umsatz von Wertpapieren – die Betroffenen mit – Verringerung der angebotenen Menge – hier: weniger Arbeitsstunden durch Verweigerung von Überstunden; (refusal to work overtime) Umsatzverschiebung in das Schattenbankbereich und in das Underground Banking – oder/und Minderung der Qualität des Angebots reagieren – etwa schlampiges Arbeiten (sloppy working); ordentliche Bedienung nur noch der Grosskunden, der institutionellen Anleger. – Daraus wird gefolgert, dass einer indirekten Besteuerung (indirect taxation) grundsätzlich der Vorzug zu geben sei. – Siehe Flat Tax, Lenkungs-Steuer, Spekulationsteuer, Tobin-Steuer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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