Genussrecht (profit participation right)

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Schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, welches mit der Teilnahme am Gewinn oder am Liquidationserlös an einem Unternehmen verbunden ist. Genussrechte sind bis anhin gesetzlich kaum geregelt. Dadurch besteht ein hohes Mass an Freiheit hinsichtlich deren jeweiliger Ausgestaltung. – Siehe Genussschein, Partizipationsschein.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Genussrecht (profit participation right)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/genussrecht-profit-participation-right/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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