Geldmarktfonds (money market fund, MMF)

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Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, das ausschliesslich aus verzinslichen Geldmarktpapieren – und hier vor allem Schatzanweisungen, Commercial Papers und Festgeld – sowie Anleihen erstklassiger Schuldner mit einer entsprechenden Restlaufzeit (remaining running time) – in der Regel bis zu einem Jahr – besteht. Sie gelten als risikoarme Anlage, weil in aller Regel auf eine sinnvolle Diversifikation der Fondswerte geachtet wird. Gemessen an der Liquidität sind Anteile von Geldmarktfonds enge Substitute für Einlagen. Sie zählen daher bei der EZB auch zu den Monetären Finanzinstituten, was es zu beachten gilt. – In Deutschland müssen zufolge der “Richtlinie zur Festlegung von Fondskategorien gemäss § 4 Abs. 2 InvG” der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei einem Geldmarktfonds mindestens fünfundachtzig Prozent des Vermögens in Geldmarktpapieren und Bankguthaben (cash at bank) von jeweils einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten sowie Anteilen anderer Geldmarktfonds angelegt sein. Ähnliche Vorschriften gelten für ausländische Geldmarktfonds derzeit noch nicht; eine internationale Angleichung der Vorschriften ist im Gange. – Das Anlagevolumen von Geldmarktfonds betrug Ende Juni 2012 global insgesamt ca. 3,64 Bill. EUR. Das entspricht etwa neunzehn Prozent des gesamten Volumens von Investmentfonds weltweit. Etwa zwei Drittel der MMFs waren zu diesem Zeitpunkt den USA zuzurechnen. Die zu diesem Zeitpunkt 1’171 europäische MMFs spielen als kurzfristige Finanzierungsquelle insbesondere für Banken und Unternehmen eine nicht unbedeutende Rolle. Ende 2011 waren etwa fünfzig Prozent des gesamten Fondsvolumens in Geldmarktinstrumente angelegt, die von Banken und Unternehmen emittiert wurden und eine Laufzeit von unter einem Jahr hatten. – MMFs unterfallen als Investmentfonds in
Deutschland den Regelungen des Investmentgesetzes. Deutsche PublikumsGeldmarktfonds und auch die Mehrheit aller europäischen Geldmarktfonds sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, sie unterliegen damit den Vorgaben der europäischen OGAW-IV-Richtlinie bzw. den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen. Sie werden dementsprechend beaufsichtigt und können in ganz Europa vertrieben werden. – Siehe Cash Pool, Investmentfonds, EU-richtlinienkonformer, Investmentvermögen, Kapitalanlagegesetzbuch, OGAW-Fonds, Super-OGAW-Fonds, Regulierungs-Arbitrage. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2003, S. 10 f. (zur statistischen Erfassung im Eurogebiet). Im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank auch Zahlen über die Anzahl, den Anteilumlauf und das Vermögen inländischer Investmentfonds (domestic money market funds), nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt; Monatsbericht der EZB vom Oktober 2010, S. 21 ff.
(Geldmarktfonds in der Eurozone seit 2000; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Januar 2012, S. 65 (ausführliche und erläuternde Definition “Geldmarktfonds”; im ersten Satz eine Dialelle: “Fonds” wird durch “Fonds” erklärt!), Monatsbericht der EZB vom April 2012, S. 18 ff. (neue statistische Definition der Geldmarktfons im Eurogebiet; Rechtsquellen, Übersichten), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 70 (Geldmarktfonds spielen in Deutschland keine grosse Rolle), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 53 f.(Geldmarktfonds sind wichtige Akteure im Schattenbankbereich; Regulierungsbemühungen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2014, S. 23 (fast das gesamthafte GeldmarktfondsVermögen im Eurogebiet wird in Frankreich, Irland und Luxemburg verwaltet), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 31 ff. (Fragen der Beaufsichtigung und Regulierung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldmarktfonds (money market fund, MMF)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldmarktfonds-money-market-fund-mmf/ (Stand: 15.10.2022).

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