Gehaltsvorschuss (salary advance)

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Einem Beschäftigten seitens des Arbeitgebers im voraus geleistete Zahlung. Sie kommt häufig einem Kredit nahe. Die juristische und steuerrechtliche Literatur beschäftigt sich daher eingehend mit der Abgrenzung zu einem Arbeitgeber-Darlehn. – Siehe Abzahlungshilfen, Baukosten-Zuschuss, Bauzinsen, Frings Benefits.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gehaltsvorschuss (salary advance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gehaltsvorschuss-salary-advance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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