Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, derzufolge anstatt einer Gehaltserhöhung ein entsprechender Betrag einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Pensionskasse bzw. einem Pensionsfonds zugewiesen wird (an agreement between bargaining partners whereby the employee forgoes part of his or her salary [or bonus] in return for a corresponding, or enhanced contribution by the employer to a an investment fund or pension scheme). Entsprechende Abkommen haben in der Regel für mindestens einen Partner steuerliche Vorteile (tax advantages) und sind vor allem bei den Beschäftigten mit hohem Salär beliebt. – Siehe Anwartschaftszeit.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/