Geburtsbriefgeld (birth-certificate fee)

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Frühere Gebühr für ein amtliches Dokument, in dem bestätigt wurde, dass die Person – von miteinander verheirateten Eltern und – aus der Ehe entstammt. Ohne eine solche Geburtsurkunde blieb – teilweise noch bis ins beginnende 20. Jht. hinein – der Zugang zu bestimmten Berufen und Organisationen verschlossen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geburtsbriefgeld (birth-certificate fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geburtsbriefgeld-birth-certificate-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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