Gebührfreiplatz und Gebührenfreiplatz (free seat; free place; money spot)
Auf einer Ausstellung oder Messe von Platzgeld befreiter Stand, in der Regel vergeben an eine wohltätige Institution (charitable institution). – In einem Kindergarten die Freistellung von Gebühren für ein Kind aus einer armen Familie (child from socially deprived family). – Eine Abstellfläche für eine Fahrzeug, besonders in innerstädtischen Bereichen, für die keine Parkgebühren anfallen. Die bewirtschafteten, gebührenpflichtigen Parkplätze sind zumeist nur für eine bestimmte Zeit nutzbar. Für längeres, über das vorgegebene Zeitlimit hinausgehende Parken (money time) sind teilweise fortlaufend steigende Gebühren zu entrichten, und Aufsichtspersonal (parking officers) überwacht diese Zeiten. – Siehe Aufnahmeverweigerung, finanzielle, Marktgeld, Standgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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