Gebietsabsprache (market demarcation agreement)

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Im Finanzbereich die Vereinbarung zwischen meist grossen Instituten, – im Heimatland des jeweils anderen – etwa: UBS in Deutschland / Deutsche Bank in der Eidgenossenschaft – oder – in bestimmten geographischen Gebieten – etwa: Osteuropa – nicht aktiv tätig zu werden. Aus kartellrechtlichen Gründen (with regard to anti-trust provisions) geschehen solche Verabredungen in der Regel allein mündlich auf der Ebene der höchsten Führungsetagen (top executive suites). Beweissichernde Gesprächsnotizen und überhaupt jederart Aufzeichnungen werden vermieden. Es gilt jedoch als gesicherter Erfahrungsgrundsatz (experimental base), dass bis anhin entsprechende Agreements sehr genau eingehalten werden.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gebietsabsprache (market demarcation agreement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gebietsabsprache-market-demarcation-agreement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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