Garantiezins (guaranteed interest [rate])

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In der Assekuranz der Höchstzinssatz für die Kalkulation einer Prämie. Verzinst werden aber nicht die einbezahlten Beträge gesamthaft, sondern nur ein Teil davon, der sog. Sparbeitrag. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 61, Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 32 (Senkung des Garantiezinses).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Garantiezins (guaranteed interest [rate])“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/garantiezins-guaranteed-interest-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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