Rückversicherung früher oft auch Gegenversicherung und Reassekuranz (reinsurance business)

Die Versicherung eines von einem Erstversicherer übernommenen Risikos. – Der Versicherer, der das Risiko abgibt, wird Zedent genannt. Aufgrund des Grundsatzes der Risikoteilung und der Beschränkung auf Gross-Risiken ist Rückversicherung ihrer Natur nach seit jeher ein internationales Geschäft. Von den weltweit fünf grössten Rückversicherern haben zwei ihren Hauptsitz in Deutschland. – Wer immer in Deutschland von einem Versicherer ein Teilwagnis übernimmt, wird einer besonderen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt. – Vgl. Jahresbericht 2002 der
BaFin, S. 16, S. 43, S. 96 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 122 f. (Änderungen bei der Aufsicht; Erlaubnis), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 137 f. (erweiterte Aufsicht über die Unternehmen; Schaffung eines Solvabilitäts-Systems), Jahresbericht 2005 der BaFin, S.
82 f. (Konkretisierung der seit Dezember 2004 geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Rückversicherungs-Aufsicht), Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 53 (Solvency-II-Regeln gelten auch für Rückversicherer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Europäische Rückversicherungsrichtlinie in Kraft; Einzelheiten), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 91
(Bedeckungsquote befriedigend), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 119 f. (aufsichtsrechtliche Fragen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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