Rückvergütung (kick-back, auch kick back und kickback)

Jederlei Gutschrift eines Teils des vertraglich geleisteten Geldbetrags zugunsten des Einzahlers. – Zahlung einer Prämie oder Gewährung besonderer Vorteile dafür, dass ein neuer Kunde zugeführt wurde (payment made in return for a referral which leads to a transaction or contract). – Die Abtretung eines bestimmten Prozentsatzes vom monatlichen Salär an eine Person, welche den Zahlenden in die betreffende berufliche Stellung gebracht hat (a percentage of income, given to a person in a position of power or influence, as recompense for having made the income possible). Als Annaten in der alten Kirche üblich, gelten heute entsprechende Vereinbarungen als sittenwidrig. – Zahlung an – einen Abgeordneten oder – an einen Amtsträger bis in die örtliche Ebene dafür, dass er sich im Stillen für ein bestimmtes Anliegen einsetzt (money paid to an official for secretly supporting an organisation, individual, or initiative) und damit Schmiergeld. Solches Gebaren ist allerdings in Deutschland völlig unbekannt. – Zuweilen auch gesagt für die Rückerstattung, nämlich die Überweisung von zuviel bezahlten Steuern durch as Finanzamt [CH: Steueramt]. – Siehe Abtrag, Anerkennungsprämie, Bonifikation. Bonus, Douceur, Geld, weiches, Geldzahlungsgeste, Gratuist, Handgeld, Handschuhgeld, Investition, persönliche, Rückbelastung, Transaktionsbonus, Vermögensverwalter. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 218 (höchstrichterliches Urteil bezüglich verdeckter Kick-backs bei Banken).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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