Die einmalige Gebühr, die eine Bank für die Bearbeitung (handling) des DarlehnAntrags in Rechnung stellt (arrangement fee; Bearbeitungsgebühr, in älteren Dokumenten auch Manipulationsgebühr) und die in der Regel im vorhinein fällig ist. – Siehe Abschlussgebühr, Bankgebühren, Entgelt, Provision, Vergütung, Verzinsung, antizipative, Vorauswahl, Zins, effektiver.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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