Fristigkeit (maturity)

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In der Finanzsprache übliche, wennzwar vielfach als sprachlich unschön gerügte Bezeichnung für das Ende eine bestimmte Zeitspanne; diesen Endzeitpunkt nennt man dann auch Termin bzw. Fälligkeit (maturity date). – Der gleichfalls viel beanstandete Ausdruck “Befristung” (by linguists much criticised term time limitation) ist ein eindeutiger Rechtsbegriff. Nach § 163 BGB handelt es sich hier um eine Nebenbestimmung zu einem Rechtsgeschäft, die dessen Wirkungen in ihrem Beginn oder ihrem Ende von einer gewissen Zeitgrenze abhängig macht. – Siehe Fristigkeitsstruktur.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fristigkeit (maturity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fristigkeit-maturity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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