In der Finanzsprache übliche, wennzwar vielfach als sprachlich unschön gerügte Bezeichnung für das Ende eine bestimmte Zeitspanne; diesen Endzeitpunkt nennt man dann auch Termin bzw. Fälligkeit (maturity date). – Der gleichfalls viel beanstandete Ausdruck “Befristung” (by linguists much criticised term time limitation) ist ein eindeutiger Rechtsbegriff. Nach § 163 BGB handelt es sich hier um eine Nebenbestimmung zu einem Rechtsgeschäft, die dessen Wirkungen in ihrem Beginn oder ihrem Ende von einer gewissen Zeitgrenze abhängig macht. – Siehe Fristigkeitsstruktur.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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