In den USA Aufsichtsbehörde für diejenigen regionalen Banken, die nicht Mitglieder des Federal Reserve System sind. – Die 1934 gegründete FDIC stellt die Einheitlichkeit der für die Banken verbindlichen Regeln in allen nordamerikanischen Bundesstaaten sicher. Die halbstaatliche FDIC ist gleichzeitig auch Einlagesicherungsfonds und schützt die Depositen bei den amerikanischen Geschäfts- und Regionalbanken sowie Bausparkassen im Insolvenzfall bis zu einer gewissen Höchstsumme. Finanziert wird die Behörde durch Gebühren der Mitgliedsbanken. Steuergelder wurden bis zur Subprime-Krise nicht eingesetzt. – Die FDIC verwaltet satzungsgemäss auch insolvente Banken (Konkursverwaltung; receivership). – Siehe Securities Investor Protection Corporation.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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