IndyMac-Pleite (IndyMac bankruptcy)

Die kalifornische Hypothekenbank IndyMac Bancorp sah sich in Zusammenhang mit der Subprime-Krise im Juli 2008 einem Run ausgesetzt. Verängstigte Kunden hoben innert von elf Tagen 1,3 Mia USD ab, was die Insolvenz des Instituts herbeiführte. Der staatliche Garantiefonds der US-Banken, die Federal Deposit Insurance Corporation, FDIC, musste für die Forderungen an die Bank einstehen. – Dies löste eine heftige Diskussion auch ausserhalb der USA aus, weil die IndyMac Bancorp als Beispiel dafür angesehen wurde, wie man das Vertrauen in eine Bank mutwillig zerstören kann. Das Institut hatte jahrelang eine unverantwortliche Kreditvergabe-Politik betrieben; ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen wurden fast an jedermann Darlehn gewährt. In die Schusslinie der Kritik geriet damit auch die Aufsichtsbehörde. Erörtert wurde, inwieweit diese berechtigt oder gar verpflichtet sei, bei leichtsinnigem Geschäftsgebaren gegen eine Bank einzuschreiten. Auch stellte sich, wie bei späteren Insolvenzfällen im Zuge der Subprime-Krise, wieder die Grundsatzfrage, ob Pleiten einer Bank zugelassen werden sollten. – Siehe Bail-out, Bankzusammenbruch, Bradford-Verstaatlichung, Einlagensicherung, Elisabeth-Frage, Fortis-Rettung, Fristentransformations-Risiko, Geldverleiher letzter Instanz, Hypo Real Estate-Rettung, Marktdisziplin, Northern RockDebakel, Refinanzierungs-Risiko, Risikoanhebung, subjektive, Rückschlag-Effekt, Seelenmassage, Totholz, Triple A, Umsatzbremse, Unfallflüchtling, Vertrauen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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