Erwerb (acquisition; earnings; purchase)

Auch in: EN

Im weitesten Sinne jederart beabsichtigter Aneignung, wie etwa eines akademischen Abschlusses (any act of acquiring). – Geldbetrag als Bezahlung für eine Tätigkeit, insbesondere das Salär für geleistete berufliche Arbeit (amount of money from labour), in der Statistik Erwerbseinkommen genannt.. – Gegenstand, den man angeschafft hat (something acquired or gained). – Person, die in eine Gruppe eintritt (a person added to a group). – In der Finanzsprache vor allem der Kauf eines Vermögensgegenstandes (taking possession of an asset by purchase) und insbesondere eines Wertpapiers. – Der Zukauf eines Unternehmens (the purchase of one corporation by another, through either the purchase of its shares, or the purchase of its assets). – Siehe Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erwerb (acquisition; earnings; purchase)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erwerb-acquisition-earnings-purchase/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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