Due Diligence (so auch im Deutschen gesagt, im Finanzbereich seltener mit gebührende Sorgfalt oder Sorgfaltspflicht übersetzt)

Allgemein – und als ein Rechtsbegriff aus dem Angelsächsischen ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen – für die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt (= Verpflichtung zur Wahrung der Belange anderer) gesagt. – Die erforderliche Umsicht (careful attention) beim Handeln auf dem Finanzmarkt, und hier im besonderen bei der Abwägung der Risiken aller Art. – Die gründliche Prüfung und sachgemässe Bewertung eines Vermögensgegenstandes – allgemein im Rahmen eines geplanten Geschäftsabschlusses und – im besonderen vor einem Unternehmenskauf. Ziel entsprechender Bemühungen ist dabei das Aufdecken verborgener Risiken – einschliesslich allfälliger Steuerschulden; die allein darauf ausgerichtete Untersuchung wird oft Tax Due Diligence genannt – sowie die Einschätzung möglicher Gewinnaussichten aus dem Geschäft bzw. der Übernahme; diesfalls auch oft Due Diligence Review genannt (the process of evaluating the business and financial viability of a potential investment target, as well as the impending terms and conditions of an investment agreement). – Die nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Wertpapier-Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollständig, verständlich und in sich widerspruchsfrei ist. – Siehe Buy out, Compliance, Kaufpreis-(Teil)Stundung, Kundenberatung, Machbarkeitsstudie, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating, Risikomanagement, Übernahmerisiken. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 (in Bezug auf Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (in Bezug auf Interessenkonflikte bei einer Bank), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 66 (Due Diligence bei Investmentfonds):

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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