In alten Dokumenten die Zahlung, welche von einem Leibeigenen (villein) an den Grundherrn bei Übertragung eines Grundstücks an eine andere Person zu leisten war, das Pfundgeld. Der Ehrschatz ist ein Vorläu-
fer der heutigen Grunderwerbssteuer (property acquisition tax, tax on purchase of real estate). – Frühere Gebühr für die behördliche Ehelichkeitserklärung (parentage legitimacy) eines unehelich geborenen Kindes (child born to an unmarried mother). – Siehe Ärariengeld, Armengeld, Fallgeld, Kauffreigeld, Kranzgeld, Pfundgeld, Urbarium.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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