im engeren Sinne die Einführung des USD als Zahlungsmittel, wie dies beispielsweise zwischen 1991 und 2001 in Argentinien geschehen ist; in Argentinien ersetzte man im Juli 2001 die Bindung an den USD durch eine Bindung an einen Währungskorb aus USD und EUR. – In weiterem Sinne auch allgemein der gesetzlich erlaubte (legal) oder tatsächliche (real, unofficial; inoffizielle) Gebrauch einer fremden Währung – etwa des EUR- in einem anderen Staat, wie etwa in Montenegro. Im einzelnen unterscheidet man dabei eine – zahlungsbezogene Dollarisierung (payments dollarisation): die fremde Währung findet überwiegend (predominant) als Zahlungsmittel Verwendung, – anlagebezogene Dollarisierung (financial dollarisation): die ausländische Währung dient als Mittel der Geldanlage sowie – volle Dollarisierung (full dollarisation): die Löhne und Preise in einem Land werden in einer fremder Währung ausgedrückt und – faktische Dollarisierung (DE FACTO-dollarisation): der USD ist im Geschäftsverkehr weithin Nebenwährung. – Die Dollarisierung ist immer ein Zeichen dafür, dass die Wirtschaftssubjekte der eigenen Währung nicht vertrauen. Allein eine glaubwürdige Staatsführung und eine streng auf die Erhaltung der Masstabeigenschaft des Geldes ausgerichtete Politik Zentralbank vermögen die Dollarisierung aufzuhalten bzw. umzukehren. Auch sehr hohe Strafandrohungen bewirken – wie die Erfahrungen in Lateinamerika gezeigt haben – ansonsten keine Rückkehr in die heimische Währung. – Siehe Ankerwährung, Annahmezwang, Euroisierung, Geldrefusion, Greshamsches Gesetz, Kapitalflucht, Nebenwährung, Regionalgeld, Währung, Warengeld, Zahlungsmittel, Zigarettenwährung. – Mehr dazu IMF: Economic Issues 24: Full Dollarization. – Vgl. auch Monatsbericht der EZB vom Februar 2003, S. 53 ff.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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