Directors’ Dealings (so auch im Deutschen gesagt)

Geschäfte leitender Angestellter mit Papieren des von ihnen geführten Unternehmens. Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz [TUG]) vom 5. Januar 2007 schreibt die Meldung einzelner Transaktionen vor. Eine Übersicht der gemeldeten Geschäfte stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf ihrer Homepage zur Verfügung. – Siehe Bonus, Insider-Meldepflicht, Untertunnelung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 186 f (neues Veröffentlichungsrichtlinien; Bussgelder), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 166 f. (Meldungen 2004 bis 2008; Verstösse), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 191 f. (Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 207 f. (Übersicht 2006 bis 2010; Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 191 (Meldungen seit 2008; abnehmende Tendenz), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 173 (95 Prozent der Fälle sind Aktiengeschäfte; Übersicht der Fälle seit 2009) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und Investmentgeschäft”.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Directors’ Dealings (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/directors-dealings-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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