Default (so oft auch im Deutschen)

In der Finanzsprache jederart Leistungsstörung in einer Vertragsbeziehung. – Siehe Ausfall, Ausfall-Verlust, Covenant, Darlehn, widerrufenes, Delinquent, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, European Master Agreement, Event of Default, Intercreditor Agreement, Geldvergessliche, Probability of Default, Rechnungs-Stapelung, Säumnisquote, Verlust, Verzug, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige, Zahlungsausfall, Zahlungsausstand.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Default (so oft auch im Deutschen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/default-so-oft-auch-im-deutschen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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