Besicherung, automatische (auto-collateralisation)

Innert einer regelmässigen Vertragsbeziehung zwischen Bank und Kunden der Ausgleich allfälliger kurzfristiger Lücken in der Begleichung des Kaufpreises für neu erworbene Papiere dadurch, dass – angediente Sicherheiten des Kunden entsprechend verwendet werden (collateral stocks) oder – die Bank die im Kundenauftrag erworbenen aber noch nicht bezahlten Papiere vorerst in Verwahr hält (collateral flows), ohne dass es im Regelfall dazu besonderer Absprachen bedarf (normally without special contractual agreement being required).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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