Deal Breaker (so auch im Deutschen gesagt; seltener Ablehnungs-Kriterium)

Der einzige ausschlaggebende Grund oder die entscheidenden Gründe, welche – allgemein gegen eine Beteiligung an einer Investition, einem Deal, und – im engeren Sinne bei einer Bank gegen die Gewährung eines Darlehns sprechen. – In der Regel sind in Unternehmen und Banken die entsprechenden Entscheidungsprozesse im Vorfeld schematisiert, so dass die Fachleute aus der Marktforschung in bezüglichen Gutachten bereits begründete ablehnende Empfehlungen an die Beschlussorgane (decision-making bodies) geben. – Ein Umstand, der zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung einer Bank mit dem Kunden führt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Deal Breaker (so auch im Deutschen gesagt; seltener Ablehnungs-Kriterium)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deal-breaker-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-ablehnungs-kriterium/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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