Daueremittenten-Privileg (tap issuer privilege)

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Bis 2008 konnten vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken Papiere prospektfrei öffentlich anbieten, wenn die entsprechenden Titel dauernd oder wiederholt begeben wurden. Diese Vergünstigung fiel zu Jahresende 2008 grundsätzlich weg. – Siehe Daueremission. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 172 f. (Ausnahmen; Workshops für die betroffenen Institute).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Daueremittenten-Privileg (tap issuer privilege)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/daueremittenten-privileg-tap-issuer-privilege/ (Stand: 15.10.2022).

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