Dänengeld und Danegeld (Danish pay)

Ein früher an Dänen zu zahlende Zwangsabgabe (Tribut; tribute) seitens der von ihnen beherrschten Völker. – Umlage zur Bemannung und Ausrüstung einer Streitmacht (armed forces) um räuberischen Einfällen der Dänen entgegenzutreten, auch Dänengulden (danegildum) genannt. Das 991 vom englischen König Ethelred II. (978-1016) eingeführte Dänengeld gilt in der Finanzgeschichte als erste Steuer des Mittelalters. – Siehe Brandschatzgeld, Freikaufgeld, Friedensgeld, Hussengeld, Ranzion, Satisfaktionsgeld, Schatzung, Superindukt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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