Zehnt(geld), Zehnter (tenth; tenth part duty)
Alte Abgabe, ursprünglich in Naturalien, später dann in Bargeld, an den Landesherrn bzw. an den zur Erhebung dieser Steuer Berechtigten, und in alten Dokumenten auch Datz, Dätz, Detz (vom lateinischen decimum = zehnter Teil) genannt. – Eine solche Leistung (Dezimation; decimation) war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients bekannt. Sie blieb über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich. – Siehe Abgabe, Kopfzins, Übersatz, Umgeld, Zekiat, Zins.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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