Zeichenunterschrift (mark signature; digital signature)

Vereinbarte Unterzeichnung eines des Schreibens Unkundigen (Analphabeten; illiterate) im Verkehr mit der Bank; heute in vielen Entwicklungsländern üblich. – Freilich ist auch in Westeuropa vor allem der Semi-Analphabetismus nicht unbekannt. Davon spricht man, wenn Personen zwar lesen, aber nicht schreiben können; fast drei Prozent der Bevölkerung wird dieser Gruppe zugerechnet. In der Bankpraxis (in the bank’ daily operations) fallen diese Menschen dadurch auf, dass sie Formulare von Mitarbeitern im Front-Office-Bereich ausfüllen lassen und in der Regel eine Sehschwäche (amblyopia: debility of sight) vortäuschen. Auf Fachtagungen wird empfohlen und in bankinterneren Anweisungen ist oftmals niedergelegt, dass der Mitarbeiter der Kritzelunterschrift (illegible [= unreadable] signature) eine von ihm unterzeichnende Bestätigung beifügt. – Ein mit der Bank abgemachter – derzeit in der Regel neunstelliger – einmaliger oder nach gewissen Regeln variabler Buchstaben-Zahlen-Code (alphanumeric code: sequence of letters and numbers), der anstelle der Unterschrift auf Dokumenten aus Papier oder bei Transaktionen über das Internet von dem Kunden verwendet wird, um Unterschrifts-Fälschungen auszuschliessen (a string of data, generated by a cryptographic method in order to guarantee its authenticity, identify the signatory and link the content definitely to a specific customer). – Siehe Diffession, Idiograph, Phishing, Pin-Code, Rechtsrisiken, Unterschriftenkarte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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