Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt; auch Kündigung unter Neubedingungen)

Die vorzeitige Beendigung eines Vertrags – unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und – gleichzeitigem Abschluss eines neuen Geschäftes – auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Geschäftes, – jetzt aber zu aktuellen Marktgegebenheiten. – Close-and-Reprice erfüllt den gleichen Zweck wie die Schwankungsmarge (variation margin), nämlich die Anpassung der Sicherheitsleistung um angelaufene Gewinne oder Verluste. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo eine NachschussAufforderung (margin call) rechtlich nicht möglich ist. – Siehe Barausgleich, European Master Agreement, Kredit, kurzfristiger, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt; auch Kündigung unter Neubedingungen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/close-and-reprice-so-auch-im-deutschen-gesagt-auch-kundigung-unter-neubedingungen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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