Berufgeld (bellman’s fee; benns publishing fee)

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Früher eine Zahlung für das öffentliche Ausrufen privater Kundmachungen in einer Gemeinde durch den amtlichen Ausrufer (bellman; town crier); auch Geschreigeld genannt – Die Bekanntgaben von Gewerbetreibenden wie örtliche Ladenbesitzer oder fahrende Händler wurden oftmals dem behördlich auszurufenden Inhalt angehängt, weil dies die Aufmerksamkeit der Hörer steigerte. – Frühere Gebühr für die Eintragung und Verkündigung eines Aufgebots zur Eheschliessung (notice of intended marriage).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Berufgeld (bellman’s fee; benns publishing fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/berufgeld-bellmans-fee-benns-publishing-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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