Autorisierung auch Berechtigungszuweisung (authorisation)

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Bei der Verwendung einer Geldkarte die automatische Kontrolle eines Geschäftes auf seine Zulässigkeit. Im Zuge dessen werden vor allem – der Kartengültigkeits-Zeitraum, – die Richtigkeit der Kartennummer und der PIN sowie – die Einhaltung eines finanziellen Gesamtrahmens im Abrechnungszeitraum – die Kreditlinie – geprüft. Die Antwort darauf kann eine Ablehnung, Genehmigung, Legitimationsprüfung oder die Aufforderung zum Karteneinzug sein. – Siehe Computerzahlung, Geld, elektronisches, Geldautomaten-Sperre, Geldbörse, elektronische, Geldkarte, Identitätsprüfungspflicht, Karten-Echtheitsprüfung, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, Netzgeldgeschäft, Pay-Green-Initiative, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Ticketing, elektronisches.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Autorisierung auch Berechtigungszuweisung (authorisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/autorisierung-auch-berechtigungszuweisung-authorisation/ (Stand: 15.10.2022).

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