Acquirer (so auch im Deutschen gesagt, aber in unterschiedlicher Bedeutung)
Ein Kartenvertrags-Vermittler, nämlich ein Unternehmen, das Abkommen über die Annahme von Geldkarten einer Karten ausgebende Bank bei Verkaufspunkten (in Handel, Tankstellen, Beherbergungsgewerbe, Gaststätten, Autovermietungen, Fluggesellschaften usw.) abschliesst. In der Regel handelt es sich dabei um eine Bank. – Eine Person oder ein Unternehmen, die/das Anteile einer Firma erwirbt oder diese ganz kauft (a person or business firm that buys shares of a company or the company as a whole). – Siehe Anteileigner-Kontrolle, Barzahlungsklausel, Disagio, Earn-out Klausel, Fusionen und Übernahmen, Geldautomaten-Sperre, Interchange Fee, Karte. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2012, S. 86 ff. (Erklärung der einzelnen Vorgänge bei Kartenzahlungen und der Rolle des Acquirers), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 216 (Acquirer und unerlaubte Auszahlungsgeschäfte).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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