Übernahmebeirat (takeover committee)

Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein durchsichtiges und faires Verfahren. Der Beirat berät insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

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