Aufrechnung und Saldierung, in älteren Dokumenten auch Riscontro (set-off, offsetting)

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Die völlige oder teilweise Befreiung von einer Forderung durch eine gleichartige Gegenforderung; §§ 387 ff. BGB (situation whereby a debtor may acknowledge the claimant’s demand, but he pleads his own claim in order to extinguish the claimant’s demands either in full or in part). – Siehe Netting.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufrechnung und Saldierung, in älteren Dokumenten auch Riscontro (set-off, offsetting)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufrechnung-und-saldierung-in-alteren-dokumenten-auch-riscontro-set-off-offsetting/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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