Anreiz, finanzieller (financial incentive)

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Staatliche Zahlungen mit dem Ziel, Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu bewegen, wie etwa eine Ausfuhrprämie, ein Rückgeld oder eine Vergütung bei Minderung des Schadstoffausstosses. – Ein ausgelobter Bonus für Leistungen über die durchschnittliche Erfüllung beruflicher Pflichten hinaus (a monetary reward provided for performance above targeted professional objectives). – Siehe Anreizsystem, Bonifikation, Gratifikation, Millionengrab, Refaktie, Rückvergütung, Vergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anreiz, finanzieller (financial incentive)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anreiz-finanzieller-financial-incentive/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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