Amortisation (amortisation; cancellation)
Auch im Deutschen manchmal gebrauchter anderer Ausdruck für Abschreibung. – Die Tilgung einer in Geldeinheiten ausgedrückten Schuld in Teilzahlungen (instalments, partial payments) an den Gläubiger. – Die gerichtliche Kraftloserklärung eines (verloren gegangenen) Wertpapiers, in der älteren Literatur oft Mortifikation (cancellation) genannt. – In alten Dokumenten auch jede Übertragung von Vermögenswerten und in besonderen von Grundstücken an öffentliche Körperschaften wie Kirchen, Klöster, Stiftungen oder Universitäten. Man sprach auch von Erwerbungen der toten Hand (dead hand, mortmain). Nach älterem Recht blieb dieses Vermögen nämlich dem gewöhnlichen Verkehr (wie Erbteilung, Veräusserung) grundsätzlich entzogen. Es war gleichsam amortisiert: tot; wiewohl es natürlich genutzt (etwa verpachtet) wurde, um Ausgaben, beispielsweise für den Bau und die Unterhaltung von Kirchen oder Universitätsinstituten, zu bezahlen. Weil aber auf diese Weise öffentliche Institutionen gegenüber dem Staat eine zu grosse Selbständigkeit erlangten, so beschlagnahmte man immer wieder deren Grundbesitz oder schränkte ihn durch Amortisationsgesetze (amortisation laws) ein. – In Deutschland wurde das kirchliche Vermögen 1803 aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses (principal decree of the imperial deputation) zugunsten des Staates enteignet und die Kirchen zur Bestreitung ihrer Personal- und Sachausgaben auf den Weg einer Besteuerung der Mitglieder verweisen. – In den USA sind heute einige (berühmte) Universitäten in der Lage, einen Grossteil ihrer Ausgaben aus ihrem Stiftungsvermögen zu leisten und daher vom Auf und Ab staatlicher Finanzierung weithin unabhängig. Das löste aber auch dort immer wieder eine Neid-Debatte aus: andere Universitäten fühlen sich durch die finanzielle Unabhängigkeit der Hochschulen mit breitem Stiftungsvermögen benachteiligt. – Siehe Ballon-Kredit, Balloon, Hörergeld, Perpetuitäten, Soft Money, Studiengeld, Subsidiaritätsprinzip, Zinsen, antizipative.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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