Trägergeld in älteren Dokumenten auch Apportage und Portage (porterage; compensation payment for loss of earnings)

Allgemein die Bezahlung für einen Lastenträger (the charge for carrying burdens by a porter). – In manchen Gegenden im besonderen auch die Zahlung an jene Männer, die bei Sterbefällen in einer Dorfgemeinschaft den Sarg trugen (Sargträger; pallbearer, coffin-bearer) und für den Verdienstausfall entschädigt werden mussten. Das dafür nötige Geld war mancherorts aber nicht unmittelbar von den Hinterbliebenen (surviving dependants) zu aufzubringen. Vielmehr wurde die Zahlung von der Totenbeliebung (rural burial insurance) verrichtet. Hierbei handelte es sich um eine die Dorfbewohner umfassende Versicherung auf Gegenseitigkeit. Diese leistete bei Sterbefällen einen Zuschuss zu den bei einem Trauerfall entstehenden Aufwendungen. – Siehe Ankergeld, Betgeld, Hafengeld, Kaigeld, Konduktgeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Räumegeld, Sperrfrachtgeld, Staugeld, Sterbekasse, Tonnengeld, Tontine, Wägegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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