Abschreibungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Abschreibungen erfassen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen den kalkulatorischen Wertverlust des Kapitalstocks. Bei privaten Haushalten betreffen sie vor allem Wohnimmobilien. Ihre Berechnung beruht auf Investitionspreisen zu Wiederbeschaffungskosten und Annahmen über die Nutzungsdauer. Sie sollen die geschätzten Kosten widerspiegeln, die zur Erhaltung des Kapitalstocks erforderlich wären. Es handelt sich jedoch um eine rechnerische Größe ohne unmittelbaren Zahlungsstrom. Abschreibungen verändern das Bruttosparen nicht, vermindern aber das Nettosparen und können daher einen Keil zwischen Brutto- und Nettosparquote erzeugen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juni 2026 , 18.06.2026 , PDF-S. 60. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/998608/referenceDoc/64e67324481c1983aed9dbd415327e5e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abschreibungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abschreibungen-in-den-volkswirtschaftlichen-gesamtrechnungen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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