Anfangsmarge (initial margin)

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Beim Kauf wie auch beim (Leer-)Verkauf eines Basiswertes auf Termin muss man bei Vertragsabschluss über einen bestimmten Geldbetrag verfügen. Dieser entspricht in der Regel einem Prozentsatz vom Gesamtwert des abgeschlossenen Vertrags, den die Bank verlangt. – Zusätzlich wird nun während der Laufzeit des Vertrags periodisch eine Änderungsmarge (variation margin) ermittelt. Sie errechnet sich aus dem Buchgewinn bzw. Buchverlust, der sich aus der Wertveränderung des Vertrags bzw. des Basiswertes zu Marktpreisen ergibt. Die Änderungsrate kann im Falle eines Buchverlustes (Nachschuss-Marge) ein Mehrfaches der Anfangsmarge betragen. – Siehe European Master Agreement, Futures-Märkte, Gegenpartei, zentrale, Margenausgleich,
Margendeckung, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Option, RohstoffTerminvertrag, Schwankungsmarge. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 63 ff. (Auswirkungen der Margins auf den Finanzmarkt gesamthaft).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anfangsmarge (initial margin)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anfangsmarge-initial-margin/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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