Telephonhandel (telephone dealing)

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Oberbegriff für den ausserbörslichen Handel in Wertpapieren. Die Marktteilnehmer, in erster Linie Banken und Makler, vereinbaren dabei untereinander für jedes Geschäft frei die Preise. Früher wurden die Umsätze in der Regel über das Telephon abgewickelt, von daher blieb es bei der heutigen Benennung. – Heute geschieht die Abwicklung über Bildschirme und Computer. Eingeteilt wird der Telephonhandel häufig in den – ausserbörslichen Terminhandel von Erstplazierungen von Aktien, Obligationen und anderen Finanzinstrumenten (trading on terms of issue; Handel per Erscheinen, Pre-IPO-Handel [wobei IPO die börsenübliche Bezeichnung für Initial Public Offer bedeutet]; manchmal auch bridge financing genannt), – ausserbörslicher Handel von unnotierten Titeln sowie – vor- und ausserbörslicher Handel von börsennotierten Wertpapieren, also der Handel ausserhalb der Börsen-Öffnungszeiten. Der Telephonhandel unterliegt bis anhin keiner besondern Aufsicht. – Siehe Over-the-Counter Trading.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Telephonhandel (telephone dealing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/telephonhandel-telephone-dealing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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