Auf dem Finanzmarkt die sichere, rechtsgültige (in der Regel heute auf elektronischem Weg übermittelte) Erklärung eines Vertragspartners, dass ein Geschäft ausgeführt wurde. Fehlt diese, so kann eine Transaktion mit sehr hohen Risiken behaftet sein, insbesondere auf dem Markt für Kreditderivate. – Siehe Abwicklungsabteilung, Buchgewinn, Closing, European Master Agreement, Schlusschein, Settlement. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 19 (Beratung der Aufsichtsbehörden mit Marktteilnehmern in dieser Sache).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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