Abfüllgebühr (fill-up payment)

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In vor allem von Jugendlichen besuchten Lokalen (pubs and discos frequented by the young) beim Eintritt geleistete einmalige Zahlung, die zum Bezug nach Belieben vieler Getränke berechtigt, im Jargon auch Rauschanregungs-Taxe (drunken orgy incitement) und ähnlich genannt. – Siehe Flat.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abfüllgebühr (fill-up payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abfullgebuhr-fill-up-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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