Eine notleidende Anleihe. – Die von einer Bank berechnete Festgebühr. – Ein vertraglich vereinbarter und auf einen bestimmten Zeitraum bezogener Festzins, vor allem bei Swapgeschäften. – In – vor allem von Jugendlichen besuchten – Lokalen beim Eintritt geleistete einmalige Zahlung, die zum Bezug beliebig vieler Getränke berechtigt, im Jargon auch Abfüllgebühr, Rauschanregungs-Taxe (drunken orgy incitement) und ähnlich genannt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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