Flat (so auch manchmal im Deutschen gesagt)

Eine notleidende Anleihe. – Die von einer Bank berechnete Festgebühr. – Ein vertraglich vereinbarter und auf einen bestimmten Zeitraum bezogener Festzins, vor allem bei Swapgeschäften. – In – vor allem von Jugendlichen besuchten – Lokalen beim Eintritt geleistete einmalige Zahlung, die zum Bezug beliebig vieler Getränke berechtigt, im Jargon auch Abfüllgebühr, Rauschanregungs-Taxe (drunken orgy incitement) und ähnlich genannt.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Flat (so auch manchmal im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/flat-so-auch-manchmal-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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