Regel 404 (rule 404)

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Nach der Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 stehen die Vorstandschefs von Unternehmen persönlich dafür gerade, dass die internen Kontrollsysteme die sehr strengen Auflagen des Gesetzes erfüllen. Die Wirtschaftsprüfer müssen die firmeneigenen Überwachungs-Einrichtungen durchleuchten und testieren. Für nichtamerikanische Unternehmen sahen manche darin eine übermässige Erschwernis, die über kurz oder lang Anlass zum Verlassen der US-Börsen werden könnte. – Siehe Compliance, Delisting, Deregulierung, Wirtschaftsprüfer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Regel 404 (rule 404)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/regel-404-rule-404/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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